Almanya Alevi Birlikleri Federasyonu
Almanya`da Dört Eyalette Alevilik Dersleri kabul edildi.
AABF – Almanya Alevi Birlikleri Federasyonunun Almanya
da Kuzey Ren Vesfalya, Baden-Württemberg, Bavyera ve Hessen Eyaletlerine 2000 yılında verdiği Alevilik Dersleri dilekçelerine olumlu cevap verildi. Böylece Berlin Eyaletin`den sonra bu eyaletlerde de Alevilik okullarda ders olarak okutulacak.
Almanyanın adı geçen dört eyaleti kültür bakanlıkları ortaklaşa karar alarak, AABF
nin Alevilik dersleri dilekçelerini karara bağlamak için; Marburg Üniversitesinden İslam Bilimcisi Prof. Dr. Ursula Spuler- Stegemanna Alevilikle ilgili bilirkişi raporu hazırlattılar. Daha sonra Köln Üniversitesinden Hukuk Profesörü Muckel
e de AABF`nin bir inanç kurumu olup olmadığı konusunda rapor hazırlatıldı. Bu iki bilirkişinin olumlu rapor vermeleri sonucunda; bu eyaletler, Alman Anayasasının 7.3 maddesi geregince Alevilik derslerinin Almanca olarak verilmesine karar verdiler.
Bu kararı; 02. Aralık 2004 tarihinde Kuzey Ren Vesfalya Eyalet Parlamento Göçmenler Komisyonunda açıklayan Eğitim Bakanlığı Müsteşarı Dr. Schulz- Vanheyden; AABF`nin anayasal Alevilik Dersi için gerekli koşulları ferine getirdiğini belirterek; önümüzdeki ders yılından itibaren bu derslere başlanabileceğini belirtti.
Sosyal Demokrat SPD Göçmen Politikası Sözcüsü Bayan Altenkamp; Aleviler için yeni bir hak verilmediğini, AAABF`nin var olan anayasal hakkını kullandığını belirtti. Altenkamp, diğer Müslüman örgütlerinin de anayasal koşulları ferine getirmeleri halinde bu haktan yararlanacaklarını söyledi. CDU Hıristiyan Demokrat sözcüsü Kufen de yaptığı konuşmada; her inanç grubunun bu anayasal haktan yararlanabileceğini belirterek, Alevilik dersleri kararının, diğer örgütler için itici bir rol oynamasını dilediğini söyledi.
Bu kararın açıklanmasından sonra, derslerin başlayabilmesi için gerekli koşullar olan, öğretmen eğitimi, ders programının geliştirilmesi ve sınıfların oluşturulması üzerine eğitim bakanlıkları ve AABF ortak olarak çalışacaklardır.
Tahminlere göre sadece KRV Eyaletinde 70.000 e yakın Alevi öğrencinin okullara devam ettiği sanılmaktadır. Bilindiği gibi, bu öğrenciler için şu anda okullarda verilen İslam Dersleri içinde Alevilik bilgileri yer almıyordu. Bu karar ile, şimdiye kadar Alevi öğrencilerin kendi inançlarına yabancılaşma süreci büyük ölçüde ortadan kalkmış olacak.
Almanya Alevi Birlikleri Federasyonu olarak, çok önemli bir görev aldığımızın bilincindeyiz ve bu yönde basınımızın ve ilgili diğer kurumların böylesi toplumsal bir konuda destek vereceklerine inanıyoruz.
Turgut Öker
Almanya Alevi Birlikleri Federasyonu Genel Başkanı
Basın Açıklaması Köln, 03.12.2004
Almanya Alevi Birlikleri Federasyonu
AAlevitische Gemeinde Deutschland e. V.
Stolberger Str. 317- 50933 Köln -Tel.: 02 21/94 98 560 – Fax: 02 21/94 98 56 10
Presseerklärung
Alevitische Lehre bald an Schulen in NRW, BW, Bayern und Hessen
Alevitischer Religionsunterricht als ordentliches Fach
Der Antrag der Alevitischen Gemeinde Deutschland für die Einführung eines alevitischen Religionsunterrichts wird vom Ministerium für Schule in NRW als positiv bewertet. Damit wurde das Alevitentum nach dem Bundesland Berlin auch in NRW als eine eigenständige Glaubenslehre anerkannt.
Die Alevitische Gemeinde hatte in den Jahren 2000 und 2001 ähnliche Anträge auch in den Bundesländern Baden Württemberg, Hessen und Bayern gestellt. Um eine gemeinsame Lösung für die Einführung des alevitischen Religionsunterrichts zu finden, haben die Kultusministerien dieser Länder in Federführung von Nordrhein-Westfalen, Frau Prof. Dr. Ursula Spuler- Stegemann beauftragt, ein religionswissenschaftliches Gutachten zum Alevitentum zu erstellen. Danach wurde Herr Prof. Muckel aus der Universität Köln beauftragt, ob die AABF eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz ist. Beide Gutachter kamen zum Ergebnis, dass die AABF als Religionsgemeinschaft alle Voraussetzungen für die Einführung des alevitischen Religionsunterrichts Art. 7.3 erfüllt.
Am 02.12.04 berichtet der Staatssekretär des Schulministeriums NRW, Dr. Schulz-Vanheyden, vor dem Ausschuss für Migrationsangelegenheiten über die Ergebnisse der vorgelegten Gutachten. Danach wurde festgestellt, dass für den Antrag der AABF die Voraussetzungen für die Einführung eines Religionsunterrichts als erfüllt angesehen werden. Zusammenfassung der Gutachten: Unter den Aleviten besteht ein Glaubenskonsens und die Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF) ist als eine Religionsgemeinschaft tätig und es besteht mit ihren Mitgliedern eine klare Mitgliedschaftsstruktur.
Die migrationspolitische Sprecherin der SPD Fraktion, Frau Altenkamp betont, dass die Landesregierung mit dieser Entscheidung kein neues Recht für Aleviten geschafft hat, sondern die Aleviten haben sich in das deutsche Recht hineingefügt. Sie hoffe, dass islamische Religionsgemeinschaften auch ähnliche Struktur schaffen.
Der migrationspolitischer Sprecher der CDU im Landtag NRW Herr Kufen, dass alle Religionsgemeinschaften das gleiche Recht genießen, wenn sie sich unsere Gesetze einfügen. Kufen sagte weiter „Diese länderübergreifende Entscheidung bildet keinen Sprengstoff, sondern Treibstoff für andere Religionsgemeinschaften.“
Nach dieser Grundsatzentscheidung müssen schulorganisatorische und unterrichtsbezogene Vorbereitungen getroffen werden. In einem Zeitraum von zwei Jahren werden auf der Grundlage des alevitischen Lehrplans Lehrkräfte für diesen Unterricht fortgebildet bzw. ausgebildet werden.
Schätzungsweise besuchen z. Z. allein in NRW ca. 70.000 alevitische Schülerinnen und Schüler die Schulen. Die genaue Zahl der alevitischen Schüler müsste im nächsten Schuljahr durch die Schulstatistik erfasst werden.
Durch diese Entscheidung wurde der Nachteil alevitischer Schüler gegenüber ihren sunnitischen Freunde aufgehoben. Bisher bietet die Landesregierung in den Schulen NRW seit 1999 islamische Unterweisung an, die keine alevitische Inhalte vermittelt.
Wir sind uns als Alevitische Gemeinde Deutschland bewusst, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernommen zu haben und hoffen dabei auf Unterstützung seitens der Länderregierungen und der Medien in Deutschland.
Köln, den 02.12.2004
Turgut Öker
Vorsitzender der Alevitischen Gemeinde Deutschland
Anlage:
Informationen zum alevitischen Religionsunterricht
Ismail Kaplan:
Alevitentum als Religionsunterricht in den Schulen
Eines der Hauptanliegen, das seit Jahren von den Mitgliedsvereinigungen immer wieder an die Alevitische Gemeinde Deutschland heran getragen wird, ist die Einrichtung eines alevitischen Religionsunterrichts bzw. einer Unterweisung in den Inhalten des alevitischen Glaubens an den öffentlichen Schulen Deutschlands. Die überwiegende Mehrheit der alevitischen Eltern ist für die Vermittlung alevitischer Lehre in den deutschen Schulen. Zur Zeit gibt es lediglich in Berlin diese Möglichkeit. Familien und Eltern klagen, dass dieser Zustand zu einer Entfremdung der Kinder von ihren Familien, vom alevitischen Glauben und von der alevitischen Kultur führt.
Die AABF hat in diesem Zusammenhang sowohl in ihrem 1998 veröffentlichten Arbeitsprogramm als auch in ihrer Zeitschrift “Alevilerin Sesi” und in zahlreichen Pressemitteilungen vielfach auf die Notwendigkeit der Erteilung alevitischen Religionsunterrichts an deutschen öffentlichen Schulen hingewiesen.
Im Unterrichtsfach “Islamische Unterweisung” das an einigen Schulen in verschiedenen Bundesländern angeboten wird, werden keine Informationen über das Alevitentum vermittelt, obwohl zahlreiche alevitische Kinder an diesem Unterricht teilnehmen.
Damit sich alevitische Kinder wiederfinden können, ist es notwendig, ihre eigenen Glaubensinhalte und Traditionen im Religionsunterricht zu vermitteln.
Aus der Notwendigkeit einer in der Bundesrepublik entstandenen multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft erscheint es folgerichtig, auch für die nicht unerhebliche Zahl alevitischer Kinder die Möglichkeit zu schaffen, eine Unterweisung in ihrem Glauben und seinen Traditionen zu erhalten.
- Rechtslage und Möglichkeiten für einen alevitischen Religionsunterricht:
Das Grundgesetz sichert mit Art. 4 die ungestörte Religionsausübung, die Freiheit des Glaubens und der religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisse.
Der Religionsunterricht in den deutschen Schulen ist verfassungsrechtlich geregelt. Art. 7, 2 des Grundgesetzes lautet: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“ Art. 7, 3 besagt: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit der Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ein ordentliches Fach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.“
Da in Deutschland für die Schule die Länder zuständig sind, gibt es vom Bundesland zu Bundesland Unterschiede im Bezug auf die Stellung und Organisation des Religionsunterrichts. Auf jeden Fall sollte der Lehrplan eines alevitischen Religionsunterrichts mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland als der offiziellen Vertretung der alevitischen Religionsgemeinschaft abgestimmt werden. Die Alevitische Gemeinde Deutschland schafft die Voraussetzungen dafür, dass ein solcher Religionsunterricht – der sich an dem Religionsunterricht der Kirchen orientiert- eingeführt werden kann. - Gründe für einen alevitischen Religionsunterricht:
Wie jede Familie hat auch eine alevitische Familie das Recht und die Pflicht, ihre eigenen Kinder zu erziehen. Das beinhaltet die Vermittlung der eigenen religiösen und kulturellen Werte und Normen. Eine solche Erziehung zur Gesellschaftsfähigkeit liegt im Interesse des Staates und wird deshalb auch durch das Angebot von Religionsunterricht gefördert.
Dieses ist besonders wichtig im Hinblick darauf, dass einer Gettobildung von Migranten aus der Türkei aktiv entgegen gesteuert werden muss. Dazu gehört, dass alevitische Kinder betreffend ihrer Identität als Glieder der alevitischen Glaubens- und Lebensgemeinschaft durch einen angemessenen Unterricht gefördert werden. Angesichts der Tatsache, dass schon mehr als die Hälfte der Aleviten durch Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihren Willen zu diesem Land dokumentiert hat, ist es besonders berechtigt, das Anliegen einer Vermittlung alevitischen Glaubens und alevitischer Tradition in der Schule zu fördern.
Für den muttersprachlichen Unterricht in türkischer Sprache, wie er von der Alevitischen Gemeinde Deutschland und verschiedenen türkischen Organisationen gefordert wurde und der in einer Reihe von Bundesländern angeboten wird, wurden überwiegend Lehrkräfte aus der Türkei geholt. Diese im Einverständnis mit der türkischen Regierung eingestellten Lehrer missbrauchen oft den muttersprachlichen Unterricht dazu, die ihnen anvertrauten alevitischen Schüler im Sinne des sunnitischen Islam zu missionieren. Dies wird von alevitischen Eltern als unerträglich angesehen, weil es ihre Kinder dem Gruppenzwang aussetzt, Formen des sunnitischen Islam zu lernen und zu vollziehen, die im Gegensatz zu alevitischen Überzeugungen stehen. Diese Belastung ihrer Kinder zwingt alevitische Eltern dazu, ihre Kinder aus dem muttersprachlichem Unterricht abzumelden, was wiederum im Hinblick auf das Erlernen der türkischen Sprache als Nachteil empfunden wird. Deshalb fordert die Alevitische Gemeinde Deutschland, dass der muttersprachliche Unterricht weltanschaulich neutral und als Sprachunterricht abzuhalten ist. Sollten aus der Türkei kommenden Lehrer dazu nicht in der Lage sein, so müssen sie durch in Deutschland ausgebildete, weltanschaulich neutrale Lehrer ersetzt werden.
Unabhängig von einem alevitischen Religionsunterricht enthält das alevitische Glaubensgebäude gerade im Hinblick auf die in ihm geforderte Gewaltfreiheit und Toleranz wertvolle Elemente, die im Rahmen eines allgemeinen Unterrichts über Ethik und vergleichende Religionswissenschaft vermittelt werden sollten. - Stand zum alevitischen Religionsunterricht in einzelnen Bundesländern
Die gegenwärtige Situation der religiösen Erziehung von Schülerinnen und Schülern alevitischer Religionszugehörigkeit im Schnittfeld von Familie und Schule ist aus Sicht der alevitischen Eltern nicht befriedigend.
Seit dem Sommer 1999 arbeitet eine Arbeitsgruppe der Alevitischen Gemeinde Deutschland an einem Rahmenplan für den alevitischen Religionsunterricht in öffentlichen Schulen in Deutschland. Dieser Rahmenplan liegt seit Sommer 2001 in einem ersten Entwurf vor. Dieser Entwurf hat zunächst vor allem die Funktion, auf den religionspädagogischen Bedarf der Aleviten in Deutschland aufmerksam zu machen und einen fachlichen Rahmen zu formulieren, in dem grundsätzlich diskutiert werden kann, in welcher Form es einen eigenständigen alevitischen Religionsunterricht im Sinne des Artikels 7.3 des Grundgesetzes bzw. der Länderverfassungen in den deutschen Schulen geben sollte.
Die Bestrebungen, Kenntnisse des Alevitentums im Unterricht zu vermitteln, gehen auf die Gründungsjahre der alevitischen Gemeinden in Deutschland zurück. 1991 hat das Alevitische Kulturzentrum Hamburg eine Unterschriftenkampagne gestartet, um Inhalte des Alevitentums in den Schulen zu vermitteln. Aufgrund dieser Aktion und darauf folgender Verhandlungen wurden 1998 verschiedene alevitische Themen im Rahmen des interreligiösen Religionsunterrichts in den Lehrplan für die Hamburger Grundschulen aufgenommen. In Hamburger Schulen werden seit 1998 alevitische Themen wie z. B. der alevitische Gottesdienst, das Moharremfasten, der Aşuretag, das Einverständnis, der Hızır-İlyas-Tag, das semah- Ritual und die Rolle der Musik bei Aleviten im Rahmen des interreligiösen Religionsunterrichts für alle behandelt. Der interreligiöse Religionsunterricht wird in Hamburg ab dem Schuljahr 2004/2005 auf die Sek. I und Sek. II des Gymnasiums ausgeweitet.
In Berlin hat das Kulturzentrum Anatolischer Aleviten am 17.05.2002 die Zulassung für den alevitischen Religionsunterricht erhalten. Im Schuljahr 2002/2003 besuchten ca. 60 Schülerinnen und Schüler den alevitischen Religionsunterricht in Berliner Grundschulen. Im Schuljahr 2004/ 2005 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler auf 360 gestiegen. Dieser Unterricht wird nach dem Lehrplanentwurf der Alevitischen Gemeinde Deutschland auf Deutsch erteilt. Die Lehrer dieses Unterrichts werden durch die Fachkräfte der Alevitischen Gemeinde Deutschland für diese neuartige Aufgabe regelmäßig fortgebildet. Leider besteht zur Zeit keine Möglichkeit dazu, diesen Unterricht in höheren Schulen z. B. Gymnasien fortzusetzen. En solcher Unterricht muss an die Ausbildung alevitischer Gymnasiallehrer gekoppelt sein.
Die Anträge der Alevitischen Gemeinde Deutschland von 2000 und 2001 für alevitischen Religionsunterricht wurden in den Flächenländern erst nach langem Verfahren beschieden. Um eine gemeinsame Lösung für den alevitischen Religionsunterricht zu finden, haben die Kultusministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden Württemberg, Hessen und Bayern Frau Prof. Dr. Ursula Spuler- Stegemann beauftragt, in einem religionswissenschaftlichen Gutachten die Fragen zu klären, ob das Alevitentum ein eigenständiges Bekenntnis oder ein zum Mehrheitsislam bekenntnisverwandten Glaube ist und ob die AABF eine eigene Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz ist. Für die Entscheidung für die Einführung des allevitischen Religionsunterrichts war dieses Gutachten eine wichtige Grundlage.
Die Alevitische Gemeinde Deutschland hat am Runden Tisch zum islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen teilgenommen. Da der dort erstellte Lehrplan für diesen Unterricht das Alevitentum nicht bzw. nicht ausreichend behandelt, hat die AABF im Mai 2003 auch beim Kultusministerium des Landes Niedersachsen den alevitischen Religionsunterricht beantragt. Das Gleiche läuft im Moment im Land Schleswig- Holstein. Die AABF hat auch dort einen Antrag für einen allevitischen religionsunterricht gestellt.
- Ziele des alevitischen Religionsunterrichts
Aufgaben und Ziele des alevitischen Religionsunterrichts ergeben sich wesentlich aus dem Selbstverständnis der alevitischen Glaubenslehre wie sie im vorangegangenen Kapitel Glaubensgrundlagen dargestellt wurden. Dementsprechend soll der alevitische Religionsunterricht die Schülerinnen und Schüler in den Zusammenhang zwischen Glauben und Leben einführen. Das Ziel des alevitischen Religionsunterrichts besteht darin,
· alevitischen Kindern Wissen über die Inhalte ihres Glaubens zu vermitteln (Wissensvermittlung),
· sie in ihren religiösen und kulturellen Wurzeln und Traditionen zu unterweisen. Im alevitischen Religionsunterricht werden die alevitischen Kinder, dazu angeleitet, eine ausgewogene Identität bzw. Persönlichkeit zu entwickeln. Sie sollen durch den Religionsunterricht in die Lage versetzt werden, den alevitischen Glauben als den für sie besten Glauben zu erleben und Lehre und Wertvorstellungen ihrer Glaubensgemeinschaft angemessen zu vertreten. (Identitätsbildung).
· Darüber hinaus sollen die Menschenrechte im Grundgesetz vermittelt werden. Die Kinder werden angeleitet, zu erkennen, dass die alevitischen Werte und Vorstellungen mit den grundgesetzlichen Werten konform sind (Wertevermittlung).
Vor diesem Zielhorizont werden die Schülerinnen und Schüler in diesem Unterricht angeleitet,
- gleichberechtigte und tolerante Beziehungen zu Gleichaltrigen aufzubauen, unabhängig von glaubensmäßigen und ethnischen Unterschieden und diese zu pflegen (Förderung der Beziehungsfähigkeit).
- Dabei spielen insbesondere die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der alevitischen Glaubenslehre eine wichtige Rolle. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Unterricht die Gleichberechtigung der Mädchen und Jungen konkretisieren und verinnerlichen (Gleichberechtigung).
- Sie werden dazu befähigt, ihren Glauben, Traditionen und ihre Kultur gegenüber ihren Mitschülerinnen und Mitschülern zu vertreten und gleichzeitig deren Anderssein zu verstehen und zu akzeptieren. (interreligiöser Dialog).
In diesem Sinne soll der Unterricht den Kindern die Möglichkeit bieten, Fragen, Probleme und Erfahrungen zu artikulieren und zu erörtern, sowie Zugang zu neuen Einsichten und zu neuen Glaubenserfahrungen zu gewinnen. Nach alevitischem Verständnis gibt es eine Wahrheit des Glaubens, die zu einer Vervollkommnung hinführt. Mit den Erfahrungen der alevitischen Kinder im Alltag kann und soll der Religionsunterricht zum Wegweiser werden. Sie lernen die im Alevitentum verankerten Werte und Normen des Verhaltens und Handelns auf das eigene Leben zu beziehen. Dazu gehört auch, dass sie durch die alevitische Gemeinde in die alevitische Lebensweise eingeführt und so mit der Zeit eigenständige Mitglieder dieser Gemeinschaft werden. Die Kinder können durch den Unterricht eine auf Harmonie ausgerichtete und damit zugleich befriedigende Sicht vom Leben in der Welt und vom Zusammenleben mit den Mitmenschen gewinnen. Das kann und soll ihnen Zuversicht und Mut geben, auch Schwierigkeiten im Leben entgegenzutreten.
Die Ziele des Unterrichts müssen auf die Erfahrungen und die Interessen der Kinder bezogen sein und seine Methoden und Leistungsanforderungen müssen so flexibel sein, dass die individuellen Begabungen eines jeden Kindes optimal zur Entfaltung gebracht werden. Er hat dazu beizutragen, dass die Kinder Grundkompetenzen für ein friedliches Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft erwerben und erweitern können. Dazu gehören Kreativität und Phantasie, Selbstbewusstsein und Selbstachtung, Mut und Initiative, Verantwortungsbewusstsein und Solidarität.
- Sprache des Religionsunterrichts:
Nach dem Grundgesetz ist die Sprache des Religionsunterrichts Deutsch. Dies sehen die Aleviten auch deshalb als notwendig an, weil die gemeinsame deutsche Sprache Voraussetzung für jeden interreligiösen Dialog in diesem Land ist. Wir wissen aus dem Unterricht anderer Fächer, dass einige Grundbegriffe wie z. B. Allah, cem, semah, aşure, dede in der Ursprungssprache beibehalten werden müssen. Aleviten sehen die Notwendigkeit, dass die grundlegenden Texte zum Glauben wie der Koran, das Buch Buyruk und Gedichte von den Gelehrten in deutscher Sprache kindgerecht vermittelt werden. - Aus- und Fortbildung der Lehrer für den alevitischen Religionsunterricht
Für die Erteilung von Religionsunterricht an Grundschulen kann die Alevitische Gemeinde Deutschland Personen mit geeigneter Vorbildung beauftragen, um den im folgenden Punkt 7 dargelegten Plan für die Glaubenslehre in geeigneter Form umzusetzen. Die Alevitische Gemeinde Deutschland wird es als Verpflichtung ansehen, diese Personen regelmäßig fortzubilden.
Für die Erteilung von Religionsunterricht an weiterbildenden Schulen /Gymnasien wird es notwendig sein, alevitische Gymnasiallehrer durch ein angemessenes Studium an einem Lehrstuhl für alevitische Theologie für das Fach alevitischer Religionsunterricht auszubilden. Für die Gewährleistung einer adäquaten Ausbildung ist die Schaffung eines ordentlichen Lehrstuhls für die alevitische Theologie unumgängliche Voraussetzung. Eine nahe liegende Möglichkeit dafür bietet das Stiftungsrecht, dass die Einrichtung einer Stiftungsprofessur begünstigt. - Thematische Gestaltung der alevitischen Glaubenslehre für die Grundschule
Die folgende Auflistung von Unterrichtsinhalten versteht sich nicht als Curriculum sondern als systematische Zusammenstellung grundlegender inhaltlicher Aspekte des alevitischen Religionsunterrichts. Daraus können von den Religionslehrern Unterrichtseinheiten zusammengestellt werden, in denen konkrete und dem Kenntnisstand und den Interessen der Schüler angemessene Zielsetzungen realisiert werden.
Themen für einen alevitischen Religionsunterricht
Klassenstufe/ Themenbereich 1/2 2/3 3/4 5/6